AGB.
under colour Studio für visuelle Kommunikation GmbH:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2002
§ 1 – Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen für Geschäfte zwischen der under colour Studio für visuelle Kommunikation GmbH (nachfolgend „under colour“) und ihren Auftraggebern.
Sie gelten ab dem 1. Januar 2002. Ältere Versionen dieser Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
1.2 Allen Vertragsverhältnissen zwischen under colour und ihren Auftraggebern sowie allen einseitigen Willens- und Bindungserklärungen gegenüber den Auftraggebern von under colour liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn under colour diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Sofern Bestimmungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen strenger und in ihrer Wirkung für den Auftraggeber nachteilhafter sind als die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, treten die gesetzlichen Bestimmungen an deren Stelle in dem Fall, daß der Auftraggeber als Verbraucher agiert.
1.4 Die Unwirksamkeit einzelner der nachfolgenden Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle einer unwirksamen Bedingung tritt die jeweilige gesetzliche Bestimmung, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 2 – Urheber- und Nutzungsrechte
2.1 under colour wird entstandene eigene Urheberrechte beanspruchen und sie im Bestreitensfall durchsetzen.
2.2 Werden Werkstücke des Auftraggebers durch under colour lediglich nach technischen Aspekten ohne gestalterischen Eingriff weiterbearbeitet, so beansprucht under colour kein Urheberrecht an den geänderten Werkstücken. Dies gilt insbesondere für analoge sowie digitale Reproduktionen, Belichtungsausgabe, Umbruchs-, Korrektur- und Bereinigungsarbeiten an Satzdokumenten, Farb- und Kontrastkorrektur sowie Fehlerretusche an Bilddokumenten, Freistellungen und Zeichenwegbereinigungen, Überfüllungen und Feindateneinbindung in für den Druck bestimmten Programmdateien, Farbseparationen und Farbraumkonvertierungen, Dateieinstellungen zur Anpassung auf Ausgabegeräte, sowie inhaltlich (wenngleich nicht formell) für technische Dokumentationen der von under colour zum Zweck der Weiterverarbeitung gelieferten Werkstücke.
2.3 Werden Werkstücke durch under colour erstellt und bearbeitet, sei es nach eigenen gestalterischen Maßstäben oder nach Vorgaben, Wünschen oder Vorlagen des Auftraggebers, so beansprucht under colour das Urheberrecht an den angefertigten Arbeiten. Dies gilt sowohl für vollständig durch under colour gestaltete Werkstücke als auch für die Teile von Werkstücken, deren gestalterische Urheberschaft under colour zuzurechnen ist, unbenommen fremder Urheberrechte an weiteren Teilen dieser Werkstücke.
2.4 Hinsichtlich von under colour gelieferter Software werden dem Auftraggeber Nutzungsrechte in Form einer Benutzerlizenz eingeräumt. Als Software im Sinne dieser Bedingungen anzusehen sind ausführbare Programme in kompilierter oder hochsprachlicher Form, Skripte und Automatisierungsmodule, Systemkomponenten, Datenbanken, ICC-Profile, Zeichensätze, Mustervorlagen (Templates), Benutzerschnittstellen und deren Modifikationen, Dokumentationen in digitaler Form, Dateifilter und andere Dateien, die bezüglich der Art der bestimmungsgemäßen Anwendung einem der vorgenannten Dateitypen gleichzusetzen sind.
Sofern nicht weiter spezifiziert, umfasst die Benutzerlizenz die Installation der Software auf einem Computer des Auftraggebers, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software und, sofern die Software nicht auf CD, DVD, ROM oder PROM geliefert wurde, die Anfertigung einer Sicherungskopie der Software.
Wurde die Software von under colour kostenlos zur Verfügung gestellt, so hat der Auftraggeber darüberhinaus auf Verlangen von under colour alle Kopien der Software zu löschen oder gegen eine neuere Version der Software auszutauschen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von under colour gelieferte Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, sie zu modifizieren, zu adaptieren oder zu übersetzen, soweit dies nicht vertraglich oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist.
2.5 Mit der Zahlung des Rechnungsbetrags erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Nutzung der von Urheberrechten von under colour umfassten angefertigten Arbeiten im vereinbarten Umfang und Zeitraum sowie Eigentum an angefertigten und übergebenen Sichtvorlagen, Druckvorlagen und Datenträgern. Er erwirbt grundsätzlich keinerlei Recht zur nicht bestimmungsgemäßen Modifikation der Arbeiten.
Ist kein spezifischer Nutzungsumfang und -zeitraum vereinbart, gestattet under colour abhängig von der Art der angefertigten Arbeiten die folgende Nutzung:
2.5.1 für Akzidenzdrucksachen: den einmaligen Auflagendruck in beliebiger Auflage und die Verteilung in beliebiger Art.
2.5.2 für Zeitungs- und Zeitschriftenanzeigen: die Schaltung im vorgesehenen Schaltungsmedium für längstens sechs Erscheinungszyklen des Mediums.
2.5.3 für Illustrationen und Fotografien: die einmalige Veröffentlichung/Verwendung in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für unbegrenzte zeitliche Dauer.
2.5.4 für Texte: die einmalige Veröffentlichung/Verwendung in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für unbegrenzte zeitlich Dauer.
2.5.5 für Gestaltungsraster: die unbeschränkte Vervielfältigung und Weitergabe an Dienstleister zwecks Adaption von Werbemitteln für den im Auftrag vorgesehenen Endkunden; weiterhin die Ergänzung, jedoch nicht Modifikation der gelieferten Gestaltungsraster und nicht die Benutzung zur Adaption von Gestaltungsrastern für andere als den im Auftrag vorgesehenen Endkunden.
2.5.6 für Software entsprechend Ziff. 2.3: die bestimmungsgemäBe Nutzung entsprechend Ziff. 2.3.
2.5.7 für Internetpublikationen (WWW) und Teile davon: die Verfügbarmachung per Internet und per Datenträger für ein beliebiges Publikum; jedoch nicht die Modifikation der gelieferten Dateien, wobei der gelieferte Umfang an Dateien als ein Ganzes anzusehen ist.
2.5.8 für Multimediapublikationen in digitaler Form und Teile davon: die einmalige Vervielfältigung oder Auflagenfertigung zur Verfügbarmachung der Dateien auf Datenträgern in beliebiger Auflage für ein beliebiges Publikum; jedoch nicht die Modifikation der gelieferten Dateien, wobei der gelieferte Umfang an Dateien als ein Ganzes anzusehen ist.
2.5.9 für alle anderen Formen von Werkstücken: die einmalige Verwendung entsprechend dem im Auftrag spezifizierten Verwendungszweck.
Ist ein Verwendungszweck nicht aus dem Auftrag ersichtlich, bedarf jegliche Verwendung der Genehmigung durch under colour.
2.6 Werden von under colour durch angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter Schulungen durchgeführt, so hat der Auftraggeber das Recht, die zu didaktischen Zwecken überlassenen Schulungsunterlagen in physikalischer und/oder digitaler Form zum Zwecke der Vertiefung und zum Zwecke hausinterner Schulungen und Einweisungen seiner Mitarbeiter in seinem Besitz zu behalten und zu vervielfältigen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Schulungsunterlagen ganz oder auszugsweise im Zuge von Schulungen oder Publikationen Personen zugänglich zu machen, die nicht Mitglied seines eigenen Betriebes sind.
2.7 Im Falle, daß der Auftraggeber under colour zur Auftragsbearbeitung Text- oder Bildmaterial oder Software wie Anwendungsprogramme oder Zeichensätze zur Verfügung stellt, ist under colour bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sowie Nutzungsrechten auf Erklärungen des Auftraggebers angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, under colour von aus derartigen Rechtsverletzungen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei under colour anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. under colour verpflichtet sich im Gegenzug, vom Kunden gelieferte Dateien auf dessen Wunsch zu löschen.
2.8 under colour ist berechtigt, eigene gestalterische Arbeiten aus Kundenaufträgen für Referenz- und Eigenwerbungszwecke zu veröffentlichen, namentlich im Internet und in Druckwerken. Diese Veröffentlichung darf jedoch nicht erfolgen, solange die Arbeiten nicht dem eventuellen Veröffentlichungszweck des Auftrages zugeführt wurden. Der Auftraggeber hat das Recht, in Veröffentlichungen, die under colour zu Eigenwerbungszwecken durchführt, die Nennung des Autraggebers und/oder des Endkunden zu verlangen, sofern dies rechtlich zulässig und durch die Art der Veröffentlichung möglich und zumutbar ist.
§ 3 – Angebote / Preise
3.1 Angebote von under colour sind unverbindlich und freibleibend. Muster und sonstige Beschaffenheitsangaben sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert werden.
3.2 Sofern nicht ein Festpreis vereinbart worden ist, werden von under colour die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
§ 4 – Auftragsbedingungen
4.1 Die Annahme von Aufträgen durch under colour erfolgt durch schriftliche oder mündliche (auch fernmündliche) Erklärung.
4.2 Besteht zwischen under colour und dem Auftraggeber eine dauerhafte Geschäftsverbindung aufgrund laufend (nicht notwendigerweise in regelmäßigen Zeitabständen) wiederkehrender Auftragserteilungen durch den Auftraggeber, kann die Autragsannahme durch under colour auch implizit durch die Aufnahme der Auftragsbearbeitung erfolgen.
4.3 Lieferfristen und -termine, die Erfüllungsbedingung sind, sind im Auftrag ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Zusage durch under colour. Terminzusagen durch under colour erfolgen ausschließlich vorbehaltlich der Bedingung, daß der Auftraggeber sämtliche für die Bearbeitung notwendigen Materialien und Informationen spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt der Bearbeitungsaufnahme zur Verfügung stellt.
4.4 Aufträge müssen eindeutig und vollständig erfolgen. Bei Lieferverzug oder Mehraufwand aufgrund mehrdeutiger oder unvollständiger Information durch den Auftraggeber ist under colour berechtigt, einseitig eine an der geltenden Preisliste orientierte Aufwandserstattung und/oder eine angemessene Erfüllungsfrist zu bestimmen.
4.5 Besteller, die bei der Auftragserteilung in eigenem Namen, aber fremdem Auftrag eines Dritten handeln, bleiben under colour gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei under colour eingeht.
§ 5 – Lieferbedingungen / Transport / Versand
5.1 under colour ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn und soweit eine Teilung der Leistung den Vertragszweck nicht gefährdet.
5.2 Lieferungen – auch frachtfreie – erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Lieferung auf das Transportmittel über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung innerhalb desselben Ortes und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von under colour erfolgt.
5.3 Versand der Auftragsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Mangels besonderer Vereinbarung bestimmt under colour als Beauftragte Transportart und -weg.
5.4 under colour deckt Transportversicherungen nur auf Weisung und Kosten des Auftraggebers.
5.5 Nicht abgenommene Auftragsware lagert auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
§ 6 – Zahlungsbedingungen
6.1 Wird kein bestimmter Festpreis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Zahlungen des Auftraggebers werden stets auf dessen älteste Verbindlichkeit gegenüber under colour angerechnet.
6.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht auf der Rechnung selbst ein abweichendes Zahlungsziel und/oder Skontosatz angegeben sind.
6.3 under colour behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt ausschließlich erfüllungshalber und ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest. Bei Annahme von Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst bei Gutschrift als erfolgt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
6.4 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt, so entfallen eventuell eingeräumte Rabatte, und es gelten die Listenpreise.
6.5 Der Auftraggeber darf gegenüber Forderungen von under colour nur mit rechtskräftig festgestellten oder von under colour unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
6.6 Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur bei Bestehen eines rechtskräftig fetgestellten oder von under colour unbestrittenen Gegenanspruchs zu.
§ 7 – Abnahme, Beanstandungen, Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, under colour hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt er diese Anzeige oder wird die Auftragsware von ihm ihrem endgültigen Verwendungszweck zugeführt, verbraucht, vermischt oder veräuBert, so gilt dies als vorbehaltlose Abnahme.
Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet under colour nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen ist.
7.2 under colour verpflichtet sich im Fall von rechtzeitig angezeigten Mängeln an von under colour gelieferten Werkstücken zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl ein Wandelungs- oder Minderungsrecht zu.
Jede weitergehende Gewährleistungshaftung richtet sich nach $ 8 dieser Bestimmungen.
§ 8 – Haftung
8.1 Die Schadensersatzhaftung von under colour ist in jedem Fall begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. under colour haftet für Schäden, die durch under colour, ihre gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen wie dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 under colour bearbeitet vom Auftraggeber und dessen Zulieferern gelieferte Ressourcen auf eigene Gefahr und Verantwortung. under colour verzichtet ausdrücklich darauf, den Auftraggeber für Schäden, die durch Mängel in vom Auftraggeber gelieferten Ressourcen an Geräten von under colour entstehen, in Haftung zu nehmen. Im Gegenzug übernimmt under colour keinerlei Haftung für Schäden, die an Geräten des Auftraggebers oder vom Auftraggeber mit der Weiterverarbeitung beauftragter Unternehmen durch von under colour gelieferte oder weitergeleitete Ressourcen entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Computerabstürze verursachende Dateien/Computerviren verursacht werden, deren Vorhandensein trotz gewissenhafter Überprüfung durch under colour nie völlig ausgeschlossen werden kann.
§ 9 – Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Werkstücke und Waren jedweder Form bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von under colour.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er under colour hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. under colour nimmt die Abtretung hiermit an.
§ 10 – Verschwiegenheitspflichten, Datenschutz
10.1 under colour vepflichtet sich, über Geschäftsgeheimnisse, die under colour aus dem Betrieb des Auftraggebers oder dessen Kunden im Zuge der Auftragsbearbeitung bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch und insbesondere für Inhalte von Werbemitteln, deren Veröffentlichung noch aussteht.
10.2 under colour verpflichtet sich weiterhin, über den Kundenkreis des Auftraggebers keine Informationen weiterzugeben, auch nicht in Form von Referenzlisten, sofern dies vom Auftraggeber nicht ausdrücklich genehmigt wurde.
10.3 Daten des Auftraggebers unterliegen im Rahmen der Datenschutzvorschriften für Auftragsabwicklung und Geschäftsstatistik im hierzu erforderlichen Umfang der Datenverarbeitung.
§ 11 – Sonstiges
11.1 Vertragssprache ist Deutsch.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen under colour und dem Auftraggeber ist der Geschäftssitz von under colour.
11.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen under colour und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze.